Jerry Jones wehrt sich gegen die Liga

Roger Goodell gewährt Jerry Jones zumindest eine AnhörungCowboys Eigentümer Jerry Jones ist alles andere als ein bequemer Charakter und Ja-Sager, was ihm nicht selten Kritik einbringt. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass er gegen die Entscheidung der NFL, von ihm Anwaltskosten für die Vorkommnisse letzte Saison zu fordern, vorgehen will.

Um eines klarzustellten: Um das Geld geht es ihm nicht – zumindest nicht in erster Linie. Die Summe könnte er mit einem Fingerschnipsen aufbringen, ohne dass es seinen Reichtum wohl auch nur im Geringsten schmälern würde. Allerdings will Jones seinen Kopf durchsetzen und objektiv betrachtet hat er auch einige Argumente auf seiner Seite - was jedoch trotzdem zu wenig sein könnte.

Um kurz zu rekapitulieren: Jerry Jones war mit der Entscheidung der NFL vergangenen Sommer, Running Back Ezekiel Elliott für dessen vermeintliche Verfehlungen sechs Spiele zu sperren, von Anfang an nicht einverstanden gewesen und hatte dies auch medienwirksam – wie es seine Art ist – transportiert. Ezekiel Elliott klagte gegen die Entscheidung, finanziert in großen Teilen von der Spielergewerkschaft Nflpa, und verlor am Ende. Die Cowboys unterstützten Elliott, allerdings vorwiegend moralisch und kaum finanziell.

Die Sperre wurde letztendlich von Ezekiel Elliott nach einigem hin und her Mitte der Saison abgesessen und das Thema hätte damit auch erledigt sein können. Allerdings stand da die Vertragsverlängerung von Commissioner Roger Goodell an und Jerry Jones versuchte, diese zu verhindern, indem er im zuständigen Kommitte Stimmung gegen Goodell machte, obwohl er an sich nicht Mitglied oder stimmberechtigt war. Es folgte ein Streit mit dem Kommittevorstand Arthur Blank, Eigentümer der Atlanta Falcons, und die Drohung von Jones, die Mitglieder des Kommittes zu verklagen.

Eine Klage wurde jedoch, wohl aufgrund fehlender Erfolgsaussichten, nie eingereicht.

Jetzt drängten einige einflussreiche Owner Commissioner Goodell dazu, die auf Seiten der Kommittemitglieder und der NFL angefallenen Anwaltskosten von Jerry Jones zurückzufordern. Dies macht eine Regel namens "Resolution FC-6" aus dem Jahr 1997 möglich: Die war aufgrund diverser Klagen von Oaklands Eigentümer Al Davis und aufgrund eines Verfahrens von Jerry Jones gegen die NFL eingeführt worden und erlaubt die Rechnungsstellung durch den Commissioner, wenn ein Team gegen die Liga (oder einzelne Mitglieder) klagt.

Jetzt erklärte Jerry Jones vollkommen zurecht, dass diese Rechnung mit über 2 Millionen Dollar deutlich zu hoch ausfiel, da er schließlich nie gegen die anderen Eigentümer geklagt hatte und auch die Rolle im Verfahren von Ezekiel Elliott klein gewesen war, so dass objektiv nicht ersichtlich ist, wie diese Rechnungshöhe zustande gekommen ist – es sei denn, man hätte alle Anwaltskosten aus dem Fall Ezekiel Elliott vs. die NFL mit eingerechnet.

Ihm wurde eine Anhörung gewährt – und nach viel kritisierter NFL-Standardvorgehensweise – findet die ausgerechnet vor Roger Goodell statt, dem Rechnungssteller. Der soll jetzt darüber entscheiden, ob seine Rechnung auch in der Höhe stimmt.

Jerry Jones äußerte sich trotzdem optimistisch: "Eine Anhörung vor dem Commissioner ist wie ein Gerichtssaal, wo man die Spreu vom Weizen trennt und sofort auf die Fakten zu sprechen kommen kann, was ich begrüße. Ich freue mich auf die Zeit mit ihm, wo wir sowohl das Thema besprechen, wie wir in den Ezekiel Elliott Fall involviert waren und wie nicht, als auch, was wir getan und nicht getan haben bezüglich seiner Vertragsverlängerung. Ich habe das Recht, diese Fakten umfänglich anzusprechen und ich weiß, dass er das wissen will und ich will, dass er die Fakten kennt."

Wann Goodell dann eine Entscheidung nach dieser Anhörung fällt, hat er noch nicht bekanntgegeben. Aber eine anschließende Klage von Jerry Jones vor einem ordentlichen Gericht dagegen erscheint alles andere als ausgeschlossen.


Carsten Keller - 06.03.2018

Roger Goodell gewährt Jerry Jones zumindest eine Anhörung

Roger Goodell gewährt Jerry Jones zumindest eine Anhörung (© Lothar Köthe)

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