Evans gesperrt

Mit Entscheid vom 12. Juni 2015 sperrte die Technische Kommission des Schweizer Verbandes SAFV den US-Importspieler Thomas Evans der Bern Grizzlies für drei Spiele. Die Berner halten diesen Entscheid für völlig unverhältnismässig und wollen ihn durch das Verbandsgericht des SAFV überprüfen lassen.

Zur Klärung des Sachverhalts äußerten die Berner sich nachfolgend:

"Was ist überhaupt passiert? In der ersten Halbzeit der Partie letzten Samstag Grizzlies vs. Broncos, erhitzten sich nicht nur die Aussentemperaturen, sondern auch die Gemüter einiger Beteiligten. Auslöser war eine offensichtlich falsche Strafabtragung seitens der Schiedsrichter: Obwohl eine Strafe gegen die Grizzlies-Defense zugunsten eines grossen Raumgewinnes von den Broncos abgelehnt worden ist, wurde diese vom Umpire abgeschritten. Trotz heftigen Protesten seitens Spieler und Staff wurde der Ball an einem völlig falschen Ort zum Spiel freigegeben. Erst nach noch nachdrücklichereren und lautstärkeren Protesten besann sich die Schiedsrichter-Crew eines Besseren und ließ die Strafabtragung doch noch rückgängig machen. Weil der ursprüngliche Spot nicht mehr markiert war, musste die abgetragene "Half-the-Distance"-Strafe verkehrt herum ausgeführt werden, was einerseits eigenartig aussah und andererseits natürlich ein doch eher ungenaues Resultat zur Folge hatte.

Und nur kurz darauf geschah es: Nach einem Pass der Broncos in die Endzone konnte der Ball zwar zuerst gefangen werden, schlüpfte dem Receiver aber noch aus den Fingern und der Ball lag auf dem Boden. Zum Erstaunen der meisten Zuschauer erkannten die Schiedsrichter aber trotzdem auf Touchdown. Das war leider zuviel für Thomas Evans, welcher sich zu einem emotionalen Ausbruch in Richtung der Schiedsrichter hinreissen ließ und darauf hin nach seiner ersten Regelwidrigkeit im Spiel vom Platz verwiesen worden ist.

Nach einem kühlenden Gewitter und etwas Zeit beruhigte sich Thomas Evans wieder und anerkannte sein Fehlverhalten und äusserte sich entsprechend selbstkritisch. Es ist den Bern Grizzlies ein Anliegen festzuhalten, dass sie den Entscheid der Schiedsrichter auf dem Platz als nachvollziehbar betrachten und diesen weder kritisieren oder an dieser Stelle bemängeln möchten.

Das Strafmass der Technischen Kommission hingegen entspricht aus unserer Sicht in keiner Art und Weise dem Verschulden des Spielers. Die ganze Situation war ein emotionales Aufbrausen während einer angespannten Phase der Partie. Der oben beschriebene Hergang war ein hitziger Ausbruch, welchen wir keinesfalls beschönigen wollen. Aber am Ende des Tages ist ausser ein paar emotionalen Worten im Eifer des Gefechts nichts weiter vorgefallen. Der Spieler annerkannte bereits wenig später seinen Fehler, was ihm – zu allem Überfluss – im Entscheid-Dispositiv unter Punkt 2 noch zum Vorwurf gemacht wird.

Der Vorstand der Bern Grizzlies ist der Meinung, dass die ausgesprochene Sperre von fast einem Drittel der NLA-Saison nicht einmal annähernd mit der Schwere des Vergehens in Einklang steht. Die Bern Grizzlies werden somit ihre Rechtsmittel ausschöpfen und an das Verbandsgericht des SAFV treten, um diesen Entscheid überprüfen zu lassen."

Mit der Absicht Transparenz schaffen zu wollen, haben die Grizzlies nachfolgend auch den Entscheid veröffentlicht:

12. Juni 2015

American Football Club
Bern Grizzlies
Postfach 550
3000 Bern 9


D.TK-2015-2


Entscheid-Dispositiv im Disziplinarverfahren gegen Evans, Thomas (Liz. Nr. 10438) wegen grober Unsportlichkeit gegen einen Schiedsrichter.

Die Technische Kommission hat, gestützt auf Art. 10, Abs. 2a und Art. 16 Abs. 1 Disziplinarreglement, zu Recht anerkannt:
1. Evans, Thomas ist laut Artikel 16 Absatz 1 Disziplinarreglement schuldig der groben Unsportlichkeit und Drohung gegen einen Schiedsrichter.
2. Die Stellungnahme von den AFC Bern Grizzlies ist zeitgerecht eingereicht worden. Zusätzlich hat Thomas Evans telefonisch Stellung bezogen. Hierzu einige Bemerkungen:
- Die Technische Kommission ist der Ansicht, dass die Aussage „You’re the worst fucking ref I’ve ever seen“ als grob unsportlich gewertet werden kann. Eine Disqualifikation ist weder willkürlich noch ungerechtfertigt.
- Die Technische Kommission ist der Ansicht, dass zusätzlich zum grob unsportlichen Verhalten eine Drohung an den Schiedsrichter stattgefunden hat.
- Herr Thomas Evans hat anerkannt, dass seine Handlung nicht gerechtfertigt ist.
3. Herr Thomas Evans wurde in der Saison 2015 bereits am Spiel gegen die AFC Luzern Lions vom 12. April 2015 wegen „fighting“ disqualifiziert.
4. Herr Thomas Evans wird, in Anbetracht der wiederholten Disqualifikation und des Sachverhalts am 06. Juni 2015, gestützt auf Artikel 10, Absatz 2a und Artikel 16 Absatz 1 Disziplinarreglement, für 3 Spiele gesperrt. Die Sperre beginnt mit dem Versand dieses Entscheid-Dispositives.
5. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 200.— tragen Thomas Evans und die AFC Bern Grizzlies in solidarischer Haftung.

Für die Technische Kommission des SAFV
Technischer Direktor

Wittig - 17.06.2015

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